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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Definitionen

a. MATCHDAY: de vennootschap onder firma met MATCHDAY B.V.
b. Opdrachtgever: iedere partij die een Overeenkomst aangaat met MATCHDAY of een offerte aanvraagt bij MATCHDAY.
c. Partijen: MATCHDAY en Opdrachtgever tezamen.
d. Algemene Voorwaarden: deze algemene voorwaarden van MATCHDAY.
e. Overeenkomst(en) /Opdracht(en): een Overeenkomst tussen MATCHDAY en Opdrachtgever / een Opdracht van MATCHDAY aan Opdrachtgever waarbij MATCHDAY diensten en/of producten levert aan Opdrachtgever gedurende een periode zoals tussen Partijen overeengekomen.
f. Diensten: alle door MATCHDAY aangeboden diensten, die het voorwerp zijn van een aanbieding, offerte, Overeenkomst, Opdracht of andere rechtshandeling tussen MATCHDAY en de Opdrachtgever.
g. Producten: alle door MATCHDAY aangeboden producten, die het voorwerp zijn van een aanbieding, offerte, Overeenkomst, Opdracht of andere rechtshandeling tussen MATCHDAY en de Opdrachtgever

1. Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aktivitäten, Kostenvoranschläge, Verträge und deren Ausführung zwischen MATCHDAY und dem/den Auftraggeber oder dessen/deren Rechtsnachfolger.
2. Es ist nicht möglich, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuweichen, es sei denn, dies wurde schriftlich zwischen MATCHDAY und dem Auftraggeber vereinbart. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und denen eines Auftraggebers oder eines Dritten haben die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
3. Zusätzliche und/oder abweichende Geschäftsbedingungen / Klauseln eines Auftraggebers oder Dritten sind für MATCHDAY nicht verbindlich, es sei denn, sie werden von MATCHDAY schriftlich anerkannt. Alle Bedingungen und/oder Klauseln, auf die sich der Auftraggeber auf seinem Briefpapier usw. bezieht, gelten nicht für unsere Angebote und/oder mit uns geschlossenen Verträge und sind für uns niemals verbindlich, es sei denn, diese abweichende Bedingung wird von uns ausdrücklich und nur für den betreffenden Vertrag festgelegt.

2. Angebote und Vereinbarungen
1. Die von MATCHDAY erstellten Angebote beruhen auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen. Der Auftraggeber garantiert, dass er nach bestem Wissen und Gewissen alle wesentlichen Informationen für die Planung und Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellt hat.
2. Alle Angebote von MATCHDAY sind freibleibend, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Beschreibungen in Kostenvoranschlägen, Angeboten und/oder Schätzungen sind so genau wie möglich, aber nicht bindend für MATCHDAY. MATCHDAY ist nur an seine schriftliche Auftragsbestätigung gebunden.
3. Verträge zwischen MATCHDAY und dem Auftraggeber kommen nur zustande, wenn und soweit Angebote oder Aufträge von MATCHDAY angenommen wurden oder gelten als zustande gekommen, wenn MATCHDAY bereits mit der Ausführung der Tätigkeiten / Dienstleistungen begonnen hat. Es wird davon ausgegangen, dass die Auftragsbestätigung den Vertrag genau und vollständig wiedergibt. Die Auftragsbestätigung wird vom Auftraggeber stillschweigend angenommen, wenn innerhalb von zehn Tagen nach der Auftragsbestätigung keine schriftlichen Einwände erhoben werden.
4. Nachträgliche Nebenabreden oder Änderungen sowie (mündliche) Absprachen und/oder Zusagen eines unserer Mitarbeiter sind für MATCHDAY nur verbindlich, wenn diese von MATCHDAY schriftlich bestätigt wurden.
5. Alle von MATCHDAY angegebenen Lieferfristen gelten nur annähernd und sind niemals als Fristen zu betrachten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. MATCHDAY ist berechtigt, die Lieferung so lange auszusetzen, wie der Auftraggeber nicht alle seine Verpflichtungen gegenüber MATCHDAY erfüllt hat. Diese Aussetzung gilt, bis der Auftraggeber diese Verpflichtungen erfüllt hat.

3. Der Vertragspreis
1. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuer.
2. Die Berechnung des Auftragspreises basiert auf der Erwartung, dass die im Auftragspreis berechneten Preis- und Lohnfaktoren dieselben bleiben wie zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung durch MATCHDAY. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Monaten, ist MATCHDAY berechtigt, nach Ablauf der dreimonatigen Laufzeit eintretende Kostensteigerungen weiterzugeben und somit die vereinbarten Tarife oder den Gesamtpreis anzupassen und dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Sie wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich unterrichten.

4. Die Kosten
1. Zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit einem Versuch des Auftraggebers, den Auftrag dringend zu bearbeiten, oder notwendige Eilaufträge und andere Kosten, die den Fortgang des Auftrags nicht gefährden, gehen stets zu Lasten des Kunden.
2. Außerdem basieren die Preise auf den im Unternehmen MATCHDAY geltenden Arbeitszeiten. Muss in Absprache mit dem Kunden hiervon abgewichen werden, werden die Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht. Beziehen sich die Tätigkeiten auf ein Arbeitsgebiet außerhalb der Niederlande, so gehen alle daraus resultierenden Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers.

5. Zahlungsbedingungen
1. Die Zahlung hat innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Das Zahlungsziel ist als Frist zu betrachten. Maßgeblich ist das auf den Kontoauszügen von MATCHDAY angegebene Wertstellungsdatum, das somit als Zahlungsdatum gilt.
2. Zahlt der Auftraggeber nicht rechtzeitig, gerät er allein durch die Nichtzahlung sofort in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist schuldet der Auftraggeber MATCHDAY ab Fälligkeit der Rechnung Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat auf den Rechnungsbetrag. Der Kunde schuldet MATCHDAY außerdem alle juristischen, gerichtlichen und außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten, die MATCHDAY entstehen. Wurde der Auftrag von mehr als einem Auftraggeber erteilt, so haften alle Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, unabhängig von der Bezeichnung der Rechnung.

6. Auflösung und Suspension
1. Wenn der Auftraggeber eine oder mehrere seiner Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, ist MATCHDAY berechtigt, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention und ohne zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein, den betreffenden Vertrag mit sofortiger Wirkung durch eine schriftliche Ankündigung aufzulösen oder die Lieferung aufzuschieben, unbeschadet des Rechts von MATCHDAY, vollen Schadenersatz zu fordern.
2. MATCHDAY ist berechtigt, ohne dass es einer Mahnung oder Inverzugsetzung bedarf, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung außergerichtlich per Einschreiben aufzulösen, wenn:
a. der Auftraggeber einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt oder wenn ihm ein (vorläufiger) Zahlungsaufschub gewährt wird;
b. der Auftraggeber Konkurs anmeldet oder für insolvent erklärt wird;
c. das Unternehmen des Auftraggebers aufgelöst wird;
d. der Auftraggeber sein derzeitiges Unternehmen aufgibt;
e. ein erheblicher Teil des Kapitals des Auftraggebers gepfändet wird oder der Auftraggeber aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage ist, die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen.

7. Nicht zurechenbarer Mangel: Höhere Gewalt
1. Im Falle höherer Gewalt werden die Verpflichtungen von MATCHDAY aus dem Vertrag ausgesetzt, solange die Situation der höheren Gewalt andauert. Unter höherer Gewalt wird jeder Umstand verstanden, der außerhalb der Kontrolle von MATCHDAY liegt, der die Ausführung des Vertrages dauerhaft oder vorübergehend verhindert und der nach dem Gesetz oder nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit nicht zu seinem Risiko gehört.
2.Sobald MATCHDAY von einer Situation höherer Gewalt, wie in Absatz 1 dieses Artikels beschrieben, erfährt, wird man den Auftraggeber informieren.
3. Soweit nicht bereits darin enthalten, gelten als höhere Gewalt: Streik, Sitzstreiks, Blockaden, Embargo, staatliche Maßnahmen, Krieg, Revolution und/oder ähnliche Situationen, Stromausfall, Ausfall elektronischer Kommunikationsleitungen, Brand, Explosion und andere Unglücke, Wasserschäden, Überschwemmung, Erdbeben und andere Naturkatastrophen sowie ausgedehnte Erkrankungen des Personals mit epidemiologischem Charakter.
4.Solange die Situation der höheren Gewalt andauert, werden die Verpflichtungen von MATCHDAY ausgesetzt.
5. Wenn die Situation höherer Gewalt drei Monate angedauert hat oder sobald feststeht, dass die Situation höherer Gewalt länger als drei Monate andauern wird, ist jede Vertragspartei berechtigt, das Abkommen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Zahlung von Schadenersatz, Kosten oder Zinsen vorzeitig zu beenden. Der Auftraggeber ist auch nach einer solchen Kündigung verpflichtet, MATCHDAY die vom Auftraggeber geschuldeten Gebühren für den Zeitraum vor dem Eintritt der höheren Gewalt zu zahlen.
6. MATCHDAY ist nicht verpflichtet, Schäden, die dem Auftraggeber während der Situation höherer Gewalt entstanden sind, zu ersetzen, auch nicht nach Beendigung des Vertrages gemäß Absatz 5 dieses Artikels.

8. Schuldhaftes Versäumnis
1. Beschwerden über die Art und Weise, in der MATCHDAY den Vertrag erfüllt, müssen vom Auftraggeber innerhalb von zehn Tagen nach ihrer Entstehung schriftlich an MATCHDAY übermittelt werden.
2. MATCHDAY prüft die Richtigkeit der Beschwerden.
3. Im Falle einer mangelhaften Leistung ist MATCHDAY berechtigt, die mangelhafte Leistung nachzubessern und danach die Leistung fortzusetzen oder nur den unmittelbaren Schaden zu ersetzen, der auf den Betrag für zwei Aktionswochen begrenzt ist, wobei sich der Betrag pro Woche nach dem Durchschnitt der vier Aktionswochen vor der Reklamation richtet.

9. Haftung
1. Der Auftraggeber stellt MATCHDAY von sämtlichen Ansprüchen des Auftraggebers und/oder Dritter aufgrund von Schäden frei, die durch oder im Zusammenhang mit den von MATCHDAY gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen entstehen.
2. MATCHDAY haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, Folgeschäden, Handelsverluste, immaterielle Verluste, Schäden, die von Untergebenen verursacht werden, auch wenn dies auf deren Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
3. MATCHDAY haftet insbesondere nicht für direkte oder indirekte Schäden, Folgeschäden, Handelsverluste, immaterielle Schäden, die dem Auftraggeber und/oder Dritten durch die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten schriftlichen Endergebnisse und Ratschläge entstehen.
4. Bei der Lieferung von Adressen haftet MATCHDAY nicht für direkte oder indirekte Schäden, Folgeschäden, Handelsverluste, immaterielle Schäden, die dem Auftraggeber und/oder Dritten durch das Versagen des Dateiinhabers entstehen.
5. Bei der Lieferung von Adressen von externen Dateibesitzern erfüllt MATCHDAY lediglich eine Vermittlungsfunktion. Im Falle von Fahrlässigkeit oder Konkurs des Auftraggebers kann der Adressanbieter MATCHDAY nur für die auf die betreffende Transaktion entfallende Provision finanziell haftbar machen. Der Auftraggeber garantiert, dass er die Dienste und/oder Produkte nicht nutzt:
a. in einer Weise, die die Rechte von MATCHDAY oder Dritten verletzt;
b. in einer anderweitig rechtswidrigen Weise, einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums und der Rechte zum Schutz der persönlichen Privatsphäre; und/oder
c. unter Verletzung geltender Gesetze oder Vorschriften; und/oder
d. unter Verletzung einer Bestimmung der Vereinbarung.

10. Einbeziehung von Dritten in die Ausführung des Auftrags
1. Die Einbeziehung oder Beauftragung von Dritten in die Auftragsausführung durch den Auftraggeber oder durch MATCHDAY erfolgt nur in gegenseitiger Absprache.

11. Änderungen des Auftrags oder zusätzliche Arbeiten
1. Der Auftraggeber akzeptiert, dass der Zeitplan des Auftrags beeinträchtigt werden kann, wenn die Parteien in der Zwischenzeit vereinbaren, den Ansatz, die Arbeitsmethode oder den Umfang des Auftrags und/oder der sich daraus ergebenden Arbeiten zu erweitern oder zu ändern.
2. Hat die zwischenzeitliche Änderung Auswirkungen auf das vereinbarte Honorar oder die Aufwandsentschädigung, so wird dies dem Auftraggeber so schnell wie möglich mitgeteilt.
3. Ergibt sich durch Handlungen des Auftraggebers eine zwischenzeitliche Änderung des Auftrages oder der Auftragsdurchführung, so wird MATCHDAY die notwendige Anpassung vornehmen, wenn die Qualität der Leistung dies erfordert. Führt eine solche Anpassung zu einem Mehraufwand, wird dies dem Auftraggeber als zusätzlicher Auftrag bestätigt und die Mehrkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
12. die Dauer des Auftrags
1. Neben den Bemühungen von MATCHDAY kann die Dauer des Auftrags von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden, wie z.B. von der Qualität der Informationen, die MATCHDAY vom Auftraggeber erhält, und von der Zusammenarbeit, die er leistet. Die in der Vereinbarung genannten Fristen für die Ausführung des Auftrags sind daher ungefähre Angaben. Die Fristen werden so weit wie möglich eingehalten, sind aber nicht verbindlich.
2. Bei Überschreitung der Vorlaufzeit, aus welchem Grund auch immer, hat der Auftraggeber in keinem Fall Anspruch auf Schadenersatz, Auflösung des Vertrags oder Nichterfüllung einer Verpflichtung, die sich für ihn aus dem betreffenden Vertrag oder einem anderen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag ergibt, und er hat auch keinen Anspruch darauf, Arbeiten durch oder mit Hilfe von Dritten zur Erfüllung des betreffenden Vertrags ausführen zu lassen.
3. Wenn die Schlussrechnung vom Auftraggeber genehmigt wurde, gilt der Auftrag als beendet. Hat der Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Tagen nach dem Datum der Schlussrechnung geantwortet, gilt die Schlussrechnung als genehmigt.
13. vorzeitige Beendigung des Auftrags
1. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag durch schriftliche Erklärung vorzeitig zu beenden, wenn er glaubhaft machen kann, dass der Auftrag nicht mehr gemäß dem bestätigten Angebot und den sich daraus ergebenden zusätzlichen Verpflichtungen ausgeführt werden kann.
2. Die durch die vorzeitige Kündigung durch den Auftraggeber entstandenen Kosten und Verluste sind MATCHDAY unverzüglich und ohne weitere Ankündigung zu ersetzen. Die ausstehenden Rechnungen für geleistete Arbeiten sind vom Auftraggeber sofort an MATCHDAY zu zahlen, unabhängig von etwaigen Zahlungsfristen.
3. Der Auftrag wird von MATCHDAY gekündigt, mit der Verpflichtung des Auftraggebers, MATCHDAY für alle daraus resultierenden Kosten und Schäden zu entschädigen. MATCHDAY behält das Recht auf Bezahlung der Rechnungen für die bisher geleisteten Arbeiten, wobei dem Auftraggeber die vorläufigen Ergebnisse der bisher geleisteten Arbeiten zur Verfügung gestellt werden. Soweit dadurch zusätzliche Kosten entstehen, werden diese von MATCHDAY dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

14. Sicherheit
MATCHDAY ist berechtigt, nach Auftragserteilung und vor der weiteren Leistungserbringung vom Auftraggeber Sicherheit für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zu verlangen. Verweigert der Auftraggeber die Sicherheitsleistung oder leistet er sie nicht innerhalb der von MATCHDAY gesetzten Frist, ist MATCHDAY berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, MATCHDAY den Schaden zu ersetzen, der MATCHDAY durch die Verweigerung oder das Versäumnis der Sicherheitsleistung entsteht.

15. Rechte an geistigem Eigentum
1. Wenn und soweit die gelieferten Produkte, erbrachten Leistungen und/oder Ergebnisse bereits Gegenstand bestehender geistiger Eigentumsrechte des Auftraggebers sind, gewährt der Auftraggeber MATCHDAY hiermit für die Dauer des Vertrages eine Lizenz in Bezug auf diese Rechte.
2. MATCHDAY ist Eigentümer und Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte, die sich aus der für den Auftraggeber geleisteten Arbeit ergeben oder entstehen. Der Auftraggeber wird alles tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, damit MATCHDAY die vorgenannten geistigen Eigentumsrechte erhält.

16. Vertraulichkeit
1. MATCHDAY und der Auftraggeber verpflichten sich, keine Produkt-, Markt-, Kunden- oder Unternehmensinformationen über die jeweils andere Partei an Dritte weiterzugeben, es sei denn, diese Informationen i) sind allgemein bekannt, ohne dass dies auf eine Verletzung der vorliegenden Geheimhaltungspflicht zurückzuführen ist, (ii) von der anderen Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne dass diese Informationen verwendet wurden, (iii) von der anderen Partei rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden und dieser Dritte nicht an eine ähnliche Vertraulichkeitsverpflichtung gebunden ist, oder (iv) aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften, eines Gerichtsurteils oder einer Entscheidung einer Regulierungsbehörde offengelegt werden müssen
. MATCHDAY und der Auftraggeber verpflichten sich, die vorgenannten Informationen ausschließlich für die Durchführung des zwischen ihnen geschlossenen Vertrages zu verwenden und den von ihnen bei der Durchführung des zwischen ihnen geschlossenen Vertrages beschäftigten Personen die gleichen Verpflichtungen aufzuerlegen, wie sie oben aufgeführt sind. Die vorgenannten Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten für die Dauer dieses Abkommens und für zwei Jahre nach dessen Beendigung.

17. Persönliche Daten
1. Bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen eines Vertrags hält der Auftraggeber alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten in Bezug auf MATCHDAY (wie Mitarbeiter, Kunden, Geschäftsbeziehungen und Kontakte von MATCHDAY) ein, insbesondere das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten. Der Auftraggeber verarbeitet personenbezogene Daten von MATCHDAY nur auf Anweisung und gemäß den Vorschriften von MATCHDAY (es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben) und nur in dem Umfang, der für die Erfüllung seiner Verpflichtungen erforderlich ist. Der Auftraggeber trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten, die MATCHDAY betreffen, vor unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Verarbeitung zu schützen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die nicht notwendige Erhebung oder Weiterverarbeitung dieser Daten). Diese Maßnahmen gewährleisten ein angemessenes Schutzniveau, wobei der Stand der Technik und die Kosten für ihre Ergreifung und Umsetzung sowie die mit der Verarbeitung verbundenen Risiken und die Art der zu schützenden Daten berücksichtigt werden. Der Auftraggeber wird MATCHDAY unverzüglich schriftlich benachrichtigen, wenn gegen die oben genannten Maßnahmen verstoßen wurde, und dabei angeben, welche personenbezogenen Daten betroffen sind und wer von einem solchen Verstoß betroffen ist. Der Auftraggeber wird MATCHDAY für alle Kosten entschädigen, die MATCHDAY durch einen solchen Verstoß entstehen. Personenbezogene Daten, die MATCHDAY betreffen, dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MATCHDAY nicht von oder im Namen des Auftraggebers in einem Land verarbeitet werden, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

18. Eigentumsvorbehalt
1. Solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen ist, bleiben die schriftlichen Unterlagen und sonstigen Gegenstände (im Zusammenhang mit dem Endergebnis) Eigentum von MATCHDAY und MATCHDAY behält sich das Eigentum vor. Ungeachtet des Vorstehenden bleiben alle von MATCHDAY bei der Ausführung des Auftrags/Vertrags erstellten Dokumente und alle von MATCHDAY gesammelten Daten Eigentum von MATCHDAY und alle geistigen Eigentumsrechte gehören MATCHDAY.

Sonstiges
1. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, alle Angebote, Verträge, Abtretungen und deren Ausführung findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Streitigkeiten zwischen MATCHDAY und dem Auftraggeber werden ausschließlich vor einem niederländischen Gericht verhandelt.
2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig erklärt oder für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. MATCHDAY legt dann eine neue Bestimmung fest, die die unwirksame/aufgehobene Bestimmung ersetzt, wobei der Umfang der unwirksamen/aufgehobenen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt wird.
3. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden. Die Vertragsparteien können nur dann von diesem Abkommen (den sich daraus ergebenden Bestimmungen) abweichen, wenn die Vertragsparteien eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben.
4. MATCHDAY ist berechtigt, sich bei der Durchführung des Vertrages Dritter zu bedienen.
5. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können vom Auftraggeber nicht an Dritte (unter-)lizenziert oder übertragen werden, es sei denn, MATCHDAY stimmt dem ausdrücklich und schriftlich zu.
6. MATCHDAY kann die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten (unter-)lizenzieren und/oder
ohne Zustimmung des Auftraggebers an einen Dritten übertragen.
7. Wenn MATCHDAY zu irgendeinem Zeitpunkt ein Recht oder eine Befugnis, die ihm nach dem Vertrag oder dem Gesetz
zusteht, nicht in Anspruch nimmt, bedeutet dies nicht, dass es auf dieses Recht oder diese Befugnis verzichtet.

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